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AGB
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für die künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbeziehungen, sind soweit Sie von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung wirksam. 2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. 4. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In einem solchen Falle sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann in diesem Fall vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er nachweist, dass er an der teilweisen Erfüllung kein Interesse hat. Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie auf Ersatz des Verzögerungsschaden kann der Käufer nur verlangen, wenn wir die Nichtlieferung oder die verspätete Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, so hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. 5. Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferte Ware beträgt 6 Monate, soweit die Ware noch nicht weiterverarbeitet ist und ordnungsgemäß gelagert wurde. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liederdatum. Soweit offensichtliche Mängel vorliegen, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, schriftlich uns mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen, wobei der Käufer beweispflichtig dafür ist, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Prüfung bei Wareneingang nicht früher hätte entdeckt werden können. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge liefern wir gleichwertigen Ersatz für die gelieferte Ware und nehmen die beanstandete Ware zurück, es sei denn, die gelieferte und beanstandete Ware sei nicht ordnungsgemäß gelagert und befindet sich in einem anderen Zustand als dem der Anlieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, außer für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, sind ausgeschlossen. 6. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden für uns die folgenden Sicherheiten gewährt: Sobald wir wegen aller unserer gesicherten Ansprüche gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen befriedigt sind, sind wir verpflichtet, die uns gewährten Sicherheiten freizugeben. Wir sind vorher auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe bzw. Teilfreigabe verpflichtet, soweit und sobald wir unter Ansehung des Gesamtumfanges der gesicherten Ansprüche und unter Berücksichtigung etwaiger anderweitiger Sicherheiten die vorliegenden Sicherheiten nicht mehr benötigen. Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungsbetrag) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unserer Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage. 8. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen wird ein Skonto von 3% gewährt. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. 9. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 10. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Soweit vertraglich Wechsel als Zahlungsmittel genommen worden sind, gilt die Zahlung erst nach Einlösung des Wechsels als erfolgt. Sämtliche durch den jeweiligen Wechsel entstehenden Unkosten gehen zu Lastendes Käufers. Soweit wir einem Käufer Ratenzahlungen bewilligen, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder Teilweise in Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, sich auf mindestens 10 % des Rechnungswertes beläuft. 11. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus vorvertraglichem Verschulden und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 12. Soweit gesetzlich zulässig, ist Lampertheim ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |
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